Allgemeine Geschäftsbedingungen der FairService GmbH
1. Geltungsbereich/Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachgehend „AGB“ genannt) gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der FairService GmbH (nachgehend „Dienstleister“ genannt) und dem Kunden (zusammen nachgehend „Parteien“ genannt) in Bezug auf Reparatur- und Servicearbeiten an Maschinen, sei es im Direktauftrag oder im Auftrag über Dritte.
1.2. Soweit im Einzelfall schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien diesen AGB widersprechen, gehen sie den Bestimmungen dieser AGB vor.
1.3. Abänderungen oder der Ausschluss dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung seitens des Dienstleisters.
2. Vertragsabschluss und Auftragserteilung
2.1. Der Vertrag wird nach Eingang der Bestellung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, eine Bestellung innerhalb von 4 Wochen ab Bestelldatum nach Rücksprache mit dem Kunden abzuändern oder vollständig abzulehnen, wenn festgestellt wird, dass die Ausführung der Bestellung aus technischen Gründen nicht möglich ist.
2.2. Mit dem Vertragsabschluss bzw. mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als Bestandteil des Vertrages.
2.3. Mündliche Abmachungen sowie Änderungen erteilter Aufträge und/oder Verträge erlangen nur Gültigkeit, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungen und Pflichten
3.1. Der Dienstleister erbringt Reparatur- und Serviceleistungen an Maschinen entweder im Direktauftrag oder im Auftrag Dritter. Der genaue Leistungsumfang wird in der Auftragsbestätigung spezifiziert.
3.2. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden nach Aufwand berechnet.
3.3. Der Kunde stellt sicher, dass die Maschinen, an denen der Dienstleister arbeiten soll, in einem für die Durchführung der Arbeiten geeigneten Zustand sind.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Sonderwerkzeuge und spezielle Sicherheitsausstattung bereitzustellen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
3.5. Benötigte Ersatzteile müssen durch den Auftraggeber vor Beginn des Auftrags bereitgestellt werden.
4. Preise und Zahlung
4.1. Die Preise für die Dienstleistungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Zahlung hat innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, es wurde im Partnervertrag eine andere Zahlungsfrist vereinbart.
4.3. Bei Aufträgen, die länger als 5 Arbeitstage dauern, ist der Dienstleister berechtigt, eine Teilrechnung vor Abschluss der Arbeiten zu stellen. Diese Teilrechnung ist ebenfalls innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen.
5. Zusatzkosten und spezielle Bedingungen
5.1. Telefonischer Support: Telefonischer Support wird mit 3,25 CHF pro Minute berechnet, wobei die Abrechnung auf die nächste Viertelstunde gerundet erfolgt.
5.2. Übernachtungspauschale: Bei Einsätzen, die mehr als einen Tag dauern, wird eine Übernachtungspauschale von 210 CHF pro Nacht fällig. Alternativ kann der Auftraggeber selbst ein Hotel organisieren, wobei die Mindestanforderung ein 4-Sterne-Hotel mit eigenem Bad ist. In diesem Fall wird eine Verpflegungspauschale von 50 CHF pro Nacht berechnet. Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
FairService GmbH, Bahnhofstrasse 40B, CH- 9200 Gossau
5.3. Fahrspesen: Fahrspesen werden pro Kilometer ab dem Standort des Technikers berechnet. Der Kilometerpreis beträgt 3,5 CHF/km, wobei alle Stunden und Spesen im Preis inbegriffen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kombinationsfahrten werden bei der Berechnung berücksichtigt.
5.4. Verzögerungen und Zusatzkosten: Bei Verzögerungen, die ohne Verschulden des Dienstleisters auftreten, werden alle entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Arbeiten, die über den vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang hinausgehen, sowie zusätzliche An- und Abreisen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5.5. Express-Einsätze:
5.5.1. Definition Express-Einsatz: Ein Express-Einsatz liegt vor, wenn der Auftrag mit weniger als 3 Tagen Vorlaufzeit erteilt wird.
5.5.2. Zuschlag: Express-Einsätze werden mit einem Zuschlag von 25 % auf die regulären Kosten verrechnet.
5.5.3. Fahrspesen bei Express-Einsätzen: Die Fahrspesen werden ab dem aktuellen Standort des Technikers berechnet und bis zum nächsten Standort verrechnet. Kombinationsfahrten werden bei Express-Einsätzen nicht berücksichtigt.
6. Stornierung des Auftrags
6.1. Eine Stornierung des Auftrags ist bis 48 Stunden vor dem geplanten Beginn der Arbeiten kostenfrei möglich.
6.2. Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Arbeiten werden 50 % der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt.
6.3. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Arbeiten wird die volle Auftragssumme (100 %) in Rechnung gestellt.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Der Dienstleister haftet für Mängel an den erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Mängel sind dem Dienstleister unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung der Dienstleistungen, schriftlich anzuzeigen.
7.3. Die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug sowie jegliche Handlungen und Unterlassungen der eigenen Hilfspersonen, sei dies vertraglich oder ausservertraglich, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Dienstleisters. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht bei zugesicherten Eigenschaften.
7.4. Die Gewährleistungsfrist für die erbrachten Dienstleistungen beträgt 12 Monate ab Abschluss der Arbeiten.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der FairService GmbH.
8.2. Anwendbares Recht ist ausschließlich das Schweizerische Recht.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten in Verbindung mit der Auftragserteilung bzw. in Verbindung mit dem Vertrag erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Es wird auf die Datenschutzerklärung des Dienstleisters verwiesen.
Stand: 01.08.2024 FairService GmbH